Wir über uns
Geschichte des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz
Durch das am 01.01.1954 in Kraft getretene Sozialgerichtsgesetz wurde der Grundstein für die Schaffung der organisatorisch selbständigen und unabhängigen Sozialgerichtsbarkeit gelegt. Zum gleichen Datum wurden mit Landesgesetz vom 12.12.1953 Sozialgerichte in Koblenz, Speyer und Trier sowie in Mainz das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz errichtet. Bereits im Februar 1954 erhielt das Sozialgericht Speyer eine Zweigstelle in Mainz, die erst 1978 zum selbständigen Sozialgericht Mainz erhoben wurde. Die Dienstaufsicht ressortierte zunächst im Sozialministerium. Durch Landesgesetz vom 24.02.1971 wechselte die Zuständigkeit zum Justizministerium. Der erste Präsident des Landessozialgerichts war Dr. Otto Eberhard. Er leitete die Geschicke des Gerichts bis 1968. Ihm folgten Dr. Hans Bode (1968 bis 1971), Dr. Emil Scherer (1971 bis 1988), Dr. Gerhard Wissing (1989 bis 1999), Ralf Bartz (1999 bis 2007), Ernst Merz (2008 bis 2017), Dr. Werner Follmann (2018 bis 2022) und Dr. Stephan Gutzler (seit 2022). In der Gründungsphase bestimmte die große Zahl der Kriegsopferentschädigungsverfahren den Gerichtsalltag; heute sind es beim Landessozialgericht Streitigkeiten aus dem Gebieten Rentenversicherung, Unfallversicherung, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Krankenversicherung. Bewältigt wird die Arbeit in 6 Senaten, den dazu gehörigen Geschäftsstellen und den weiteren Servicestellen. Das Landessozialgericht teilt sich das Dienstgebäude Ernst-Ludwig-Platz 1 mit dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und dem Sozialgericht Mainz.