Rechtsantragstelle
Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es, Ihnen Formulierungshilfe bei der Erhebung einer Klage oder eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz zu geben.
Die Rechtsantragstelle kann und darf Sie nicht konkret zu einem Rechtsproblem beraten, das Sie beschäftigt, und Ihnen auch keine Empfehlung für das Gerichtsverfahren geben, an dem Sie möglicherweise beteiligt sind. Die Rechtsberatung ist vor allem Rechtsanwälten vorbehalten, die Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband sind, der über eine Rechtsberatungsstelle verfügt, können Sie sich auch von diesem vertreten lassen. Auch Rentenberater sind oft berechtigt, vor Gericht aufzutreten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine solche Beratung oder Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Auch diesbezüglich können Ihnen die genannten Vertreter weiterhelfen.
Gehen Sie bei einem Anliegen bitte wie folgt vor:
- Informieren Sie sich zunächst auf der Homepage des Sozialgerichts Speyer (sgsp.justiz.rlp.de) unter Service & Informationen > Formulare.
Hier finden Sie Formulare, die Sie für eine schriftliche Antragstellung verwenden können.
Hinweis: Zur Einleitung von gerichtlichen Verfahren ist die Übermittlung von Schriftsätzen, deren Anlagen, Anträgen oder Erklärungen der Parteien per E-Mail nicht zulässig. Dieser Hinweis ist besonders bedeutsam, wenn mit der Einsendung eines Schriftstücks eine Frist gewahrt werden soll. Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen vor allem in diesen Fällen die Ausführungen zur elektronischen Übermittlung oder senden Sie Ihre Schriftstücke per Post oder Telefax.
Bestehen hierzu Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen, gehen Sie über zu Ziffer 2.:
- Nehmen Sie zu den Sprechzeiten telefonisch Kontakt mit der Rechtsantragstelle auf (Tel.: 06232 / 660-120). Hier wird Ihnen bei Fragen oder beim Ausfüllen des Formulars geholfen. Sollte Ihr Anliegen auch telefonisch nicht geklärt werden können, folgt Ziffer 3.:
- Vorsprache bei der Rechtsantragstelle. Bitte beachten Sie auch hier die Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Es wird darauf hingewiesen, dass es vor Ort zu längeren Wartezeiten kommen kann und ggf. ein späterer Termin vergeben werden muss, der eine nochmalige Anreise erfordert.
Die dargestellte Vorgehensweise erleichtert unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bearbeitung und bedeutet im Regelfall auch für Sie eine deutliche Zeitersparnis.