Rechtsantragstelle

Aufgabe der Rechtsantragstelle ist es, Ihnen Formulierungshilfe bei der Erhebung einer Klage oder eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz zu geben.

Die Rechtsantragstelle kann und darf Sie nicht konkret zu einem Rechtsproblem beraten, das Sie beschäftigt, und Ihnen auch keine Empfehlung für das Gerichtsverfahren geben, an dem Sie möglicherweise beteiligt sind. Die Rechtsberatung ist vor allem Rechtsanwälten vorbehalten, die Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können. Wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband sind, der über eine Rechtsberatungsstelle verfügt, können Sie sich auch von diesem vertreten lassen. Auch Rentenberater sind oft berechtigt, vor Gericht aufzutreten. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine solche Beratung oder Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Auch diesbezüglich können Ihnen die genannten Vertreter weiterhelfen.

So erreichen Sie die Rechtsantragstelle:
Tel.: 06232 / 660-120

Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 09.00 bis 12.00 Uhr,
Do. : 14.00 bis 15.30 Uhr und nach Vereinbarung