Auf Vorschlag von Justizminister Herbert Mertin und nach Zustimmung des Richterwahlausschusses hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Richterin am Sozialgericht Kerstin Susanne Kurrat zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Der Präsident des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler überreichte ihr am Dienstag, dem 18.07.2023, im Rahmen einer Feierstunde die Urkunde. Für das neue Amt wünschte er, auch im Namen der Ministerpräsidentin und des Justizministers, viel Erfolg.
Frau Kurrat studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und legte 2007 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seit 2008 war sie als Richterin bei den Sozialgerichten Speyer und Mainz tätig. Von 2017 bis 2020 wurde sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Richterin am Landessozialgericht Kurrat wird als Beisitzerin dem 6. Senat des Landessozialgerichts angehören, der im Schwerpunkt zuständig ist für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, Streitigkeiten nach § 7a, § 28p und § 28q SGB IV, das Schwerbehindertenrecht und Streitigkeiten betreffend das Bürgergeld/die Grundsicherung für Arbeitsuchende.