Sozialgericht Speyer
Geschichte des Sozialgerichts Speyer
Schon seit über 60 Jahren feiert das Sozialgericht Speyer seinen Geburtstag am 01.01. eines jeden Jahres. Aber auch davor gab es eine soziale "Gerichtsbarkeit" in Speyer.
Zum 01.01.1889 nahm bereits ein erstes Schiedsgericht bei der Pfälzischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Speyer seine Arbeit auf. Ihm folgte ebenfalls in Speyer im Bereich der Rentenversicherung ein Schiedsgericht bei der "Versicherungsanstalt für die Pfalz". Beide wurden ab 01.01.1901 zu einem "Schiedsgericht für Arbeiterversicherung" vereinigt. Diese Schiedsgerichte gingen ab 01.01.1913 in den Oberversicherungsämtern auf, wobei das für die Pfalz zuständige wiederum seinen Sitz in Speyer hatte. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden den Oberversicherungsämtern Versorgungsgerichte angegliedert, die auch nach dem 2. Weltkrieg ab 1950 wieder beim Oberversicherungsamt in Speyer tätig waren.
Mit dem Sozialgerichtsgesetz entstand am 01.01.1954 schließlich das jetzige Sozialgericht Speyer mit einer Zweigstelle in Mainz. Von den Räumlichkeiten der sogenannten Villa Ecarius zog es am 01.07.1971 in das ehemalige Gebäude des Rechnungshofs in der Schubertstraße 2 in Speyer, welches 2015 durch einen Anbau erweitert wurde.
Heute ist das Sozialgericht Speyer örtlich für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer und Zweibrücken sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis und Südwestpfalz zuständig.
Die Rechtsstreitigkeiten betreffen zwischenzeitlich sämtliche Bereiche der Sozialversicherung sowie Streitigkeiten der Grundsicherung, der Sozialhilfe und des Schwerbehindertenrechts.